Lockdown II: Wie Unternehmen gut durch den Corona-Winter kommen
CrowdDesk Mitgründer und Geschäftsführer Johannes Laub

Deutschland befindet sich nun wieder im Teilshutdown. Damit wird das öffentliche Leben in eine Art Winterschlaf versetzt, der Auswirkungen für jeden Einzelnen hat. Vor allem die Veranstaltungsbranche, Kulturschaffende und Gastronomen sehen sich durch die neuen Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht. Gerade jetzt gilt es den Ist-Zustand zu überprüfen und sich einen guten Überblick über die Finanzen zu verschaffen, rät unser Gastautor Johannes Laub, Gründer und CEO von CrowdDesk

Ist-Zustand überprüfen: Die aktuelle Situation muss auf den Prüfstand gestellt werden. Das heißt etwa, unternehmerische Strukturen anzupassen. Idealerweise werden diese darauf ausgerichtet, dass der Geschäftsbetrieb auch während des temporären Lockdowns weiter funktioniert – zumindest teilweise. So könnten Gastronomen, sofern möglich, eine Lieferfunktion für Gerichte anbieten. Firmen sollten erwägen einen Onlineshop aufzubauen. Hier gibt es eine Vielzahl von Anbietern mit passenden Shopsystemen. Überblicke wie etwa der Shopsystem-Guide Mollie helfen bei der Entscheidungsfindung.   

Finanzen im Blick behalten: In Hinblick auf die Finanzen kann es wichtiger als bisher sein, dass Unternehmen nicht nur auf Bankkredite setzen. Denn laut der aktuellen KfW-ifo-Kredithürde steigen die Barrieren beim Kreditzugang für mittelständische Unternehmen. Zweifelsohne ist es ein positives und wichtiges Statement, dass die Bundesregierung Firmen, die vom Corona-Lockdown betroffen sind, im November 75 Prozent des Umsatzes ausgleichen will. Auch der Unternehmerlohn für Freiberufler und Selbstständige – wie bereits in Nordrhein-Westfalen durchgeführt – ist als bundesweite Lösung im Gespräch. Zusätzlich sollen die KfW-Kredite verbessert werden, beispielsweise durch bessere Tilgungszuschüsse.   

Lokale Initiativen nutzen: Doch es gibt auch eine große Auswahl im Bereich der Finanzierungsmöglichkeiten fernab von klassischen und staatlichen Angeboten. So bietet etwa die Non-Profit-Initiative des Sparkassen Innovation Hub und Atento #gemeinsamdadurch von der Coronakrise betroffenen kleineren Unternehmen wie Cafés, Friseuren, Handwerksbetrieben oder Buchhändlern schnelle Unterstützung. Auf der Projektwebseite können Betroffene ihre Unternehmensprofile erstellen. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, Online-Gutscheine zwischen 10 Euro und 100 Euro ganz traditionell über einen ins Schaufenster gehängten QR-Code oder via Social Media zum Verkauf anzubieten. Den Erlös erhalten die Unternehmen sofort.   

Ziel der Initiative ist es kurzfristig Liquidität bereitzustellen und dabei zu helfen, die laufenden Kosten der Kleinbetriebe zu decken. Käuferinnen und Käufer können somit direkt ihre Lieblingsgeschäfte und -läden aus der Nachbarschaft unterstützen. Eine ähnliche Initiative, die allerdings nur für das Bundesland Berlin gilt, ist helfen.berlin. Über den Kauf von Gutscheinen konnten so, vor allem während des ersten Lockdowns, die Lieblingsrestaurants und -cafés unterstützt werden. Inzwischen hat die Non-Profit-Plattform, die DAS B-CARD ins Leben gerufen, mit der das Gastgewerbe langfristig unterstützt und vor der Insolvenz gerettet werden kann. Das kann im Hinblick auf den neuen Teilshutdown für die Betriebe relevant werden. 

Alternative Finanzierungen in Betracht ziehen: Ein weiteres Stichwort lautet alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Crowdfunding oder Crowdinvesting sind eine Alternative, mit der sich Unternehmen finanzieren können. Beispielsweise indem ein Teil aus Eigenkapital erbracht wird und der andere Teil mit Hilfe von Softwarelösungen wie der von CrowdDesk über die Crowd finanziert wird. Auf diese Weise konnte eRockit seit Ende Mai mehr als 60.000 Euro von Investoren einsammeln. Mit der Finanzierung kann das Brandenburger Start-up nicht nur die Herstellung seiner Elektromotorräder schneller vorantreiben, sondern auch effizienter produzieren und zu besseren Konditionen einkaufen. Während des Shutdowns im Frühjahr waren ganze Lieferketten zusammengebrochen, die nun langsam wieder aufgebaut werden. 

Übrigens ist die Zukunft im Zusammenhang mit alternativen Finanzierungen vielversprechend: Die jüngst von der Europäischen Union beschlossene  Verordnung European Crowdfunding Service Provider, kurz ECSP, tritt im Januar 2021 in Kraft. Sie ermöglicht es Unternehmen europaweit von Anlegerinnen und Anlegern finanzielle Unterstützung einzusammeln, während diese wiederum über Landesgrenzen hinweg in die Unternehmen investieren können, an die sie glauben. Das gab es vorher so noch nicht und bietet dem Markt unzählige neue Möglichkeiten.

Sunday Briefing - Dein kostenloser Newsletter aus dem Startup- und Innovations-Ökosystem FrankfurtRheinMain direkt ins Postfach.

Sunday Briefing - Der kostenlose Newsletter für Startups und Innovation in FrankfurtRheinMain.