Bewerbungsstart beim Hessischen Gründerpreis

Bewerbungsstart beim Hessischen Gründerpreis

12193286_1073063309380164_5341200774226622138_nDer Hessische Gründerpreis zeichnet jedes Jahr erfolgreiche hessische Gründerinnen und Gründer in den Kategorien innovative Geschäftsidee, mutige Gründung sowie geschaffene Arbeitsplätze aus.

Der Preis würdigt die erbrachten Leistungen der erfolgreichen Gründer und stellt diese pressewirksam dar. Gründer der Jahre 2011 – 2015 können sich in den Kategorien Mutige Gründung, Geschaffene Arbeitsplätze und innovative Geschäftsidee bewerben.

Der Hessische Gründerpreis ist nicht mit Geld- oder Sachpreisen notiert, sondern bezieht die Halbfinalisten und Finalisten in die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Gründertage Hessen ein. Sie erhalten auf diese Weise eine Bühne und erhöhen ihren Bekanntheitsgrad.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Hessische Gründerinnen und Gründer, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Selbstständigkeit wird noch nicht mehr als 5 Jahre ausgeführt (Gründung 2011-2015).
  • Der Unternehmer kann von seinem Unternehmen leben.
  • Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen.

Zeitablauf

Wann?

  • 20.04. – 07.09.2016: Bewerbung für den Hessischen Gründerpreis. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.
  • 14.09.2016: Bekanntgabe der Halbfinalisten.
  • 22.09.2016, 17:00 bis 21:00 Uhr: Halbfinal-Worm-Up und Networking für Halbfinalisten
  • 11.10.2016: Halbfinale des Hessischen Gründerpreises. Die 36 Halbfinalisten präsentieren sich in der Taunus Sparkasse in Bad Homburg.
  • 26.10.2016, 17:00 bis 21:00 Uhr: Final-Worm-Up und Networking für Finalisten
  • 10.11.2016: Pressewirksame Ausstellung der Finalisten im Dorint Hotel in Oberursel und
    feierliche Preisverleihung mit Minister Tarek Al-Wazir im KongressCenter im Kurhaus in Bad Homburg.

Die Kategorien

Der Hessische Gründerpreis wird in drei Kategorien vergeben:

innovative Geschäftsidee,
mutige Gründung sowie
geschaffene Arbeitsplätze.

In der Kategorie „Innovative Geschäftsidee“ werden junge Unternehmen ausgezeichnet, die mit besonders innovativen Produkten oder neuartigen Dienstleistungen erfolgreich sind und den Markteintritt geschafft haben.
Gründer, die mit ihrer Geschäftsidee aus einer besonders schwierigen Situation heraus gestartet sind, werden in der Kategorie „Mutige Gründung“ ausgezeichnet. Hierzu gehören insbesondere – aber nicht nur – Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

In der Kategorie „Geschaffene Arbeitsplätze“ werden Unternehmensgründer ausgezeichnet, weil sie anderen Menschen Arbeit geben. Dabei kommt es aber nicht nur auf die reine Anzahl der geschaffenen Stellen an. Auch ihre Qualität fließt in den Auswahlprozess ein.

Jeder Gründer kann sich für eine oder mehrere der oben genannten Kategorien bewerben. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden dann bei der Vorauswahl in jeder Kategorie 12 Halbfinalisten ermittelt. Insgesamt gibt es dann 36 Halbfinalisten. Im Halbfinale werden pro Kategorie 3 Finalisten ausgewählt. Alle 12 Finalisten sind bereits Preisträger des Hessischen Gründerpreises. Diese präsentieren sich mit einem Messestand bei der Fachtagung der Hessischen Gründungsförderer, die den Sieger der jeweiligen Kategorie wählen. Am Abend werden bei der feierlichen Preisverleihung in Bad Homburg die Sieger und Preisträger gekürt.

Teilnahme am Gründerpreis

Infos findet Ihr an verschiedenen Stellen, natürlich auch auf der Website, Facebook und bei den Gründertagen Hessen selbst.

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