Wer eine eingetragene Marke hat, kann andere daran hindern, diese Marke zu benutzen. Das ist die Kernidee des Markenrechts und der Grund, weshalb jedes Jahr tausende Marken angemeldet werden. Auch im Markenrecht gilt in vielen Fällen der Grundsatz „Den Letzten beißen die Hunde“. Daher sollten Gründer früh über Markenschutz nachdenken, dabei aber mit Bedacht vorgehen.
Eine Marke dient dazu, Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie darf daher den Marken anderer Unternehmen nicht so ähnlich sein, dass die Käufer die Marken verwechseln können. Daher müssen Sie vor der Markenanmeldung immer zwei Fragen sorgfältig beantworten:
- Welche Marke wollen Sie zur Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen benutzen?
- Dürfen Sie die Marke benutzen?
Bei der Auswahl der Marke spielen natürlich in erster Linie Marketingaspekte eine Rolle. Daneben müssen aber auch eine Reihe rechtlicher Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Hier werden einige dieser Gesichtspunkte angesprochen, eine vollständige Beratung kann dieser Beitrag allerdings nicht ersetzen.
Welche Markenformen gibt es?
Als Marken werden nicht nur Markenwörter (Wortmarken) geschützt, sondern auch Logos, andere Abbildungen (Bildmarken) oder Produktformen (Warenformmarken) und Kombinationen aus Wort und Bild (Wort-Bild-Marken). Außerdem können alle anderen denkbaren Darstellungen einer Marke geschützt werden, sofern sie sich graphisch darstellen lassen, z.B. Tonfolgen (Hörmarke). Hier ein paar Beispiele:
Eine bekannte Bildmarke der Puma SE (amtliches Aktenzeichen P26907):
Eine bekannte Warenformmarke der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (amtliches Aktenzeichen DE 303405937):
Die bekannte Hörmarke der Deutschen Telekom AG (amtliches Aktenzeichen DE 399405917):
Der Fantasie sind fast keine Grenzen gesetzt, solange die Marke geeignet ist, die Käufer darauf hinzuweisen, dass die mit der Marke versehene Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen stammt.
Die am weitesten verbreitete Markenform ist die Wortmarke. Sie ist für den Inhaber normalerweise auch die wichtigste Marke, denn sie dient im Gespräch als Kennzeichnung für seine Waren oder Dienstleistungen.
Marken des Wettbewerbs recherchieren
Bei der Auswahl einer geeigneten Marke sollten unbedingt die Marken der Wettbewerber berücksichtigt werden. Die Markenämter, also das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bieten umfangreiche Recherchemöglichkeiten.
Es ist wichtig, bei der Recherche nicht nur nach identischen Marken zu recherchieren, sondern auch Abwandlungen der Marke zu berücksichtigen. Das ist bei Wortmarken noch relativ einfach, bei Bildmarken ist die Recherche in den Datenbanken allerdings etwas schwieriger. Es gibt Dienstleister, die Rechercheservices anbieten (z.B. das Patentinformationszentrum in Darmstadt).
Wer die bereits eingetragenen Marken von Konkurrenten nicht berücksichtigt, geht ein hohes Risiko ein, Marken anderer Unternehmen zu verletzen. Außerdem kann der Inhaber einer ähnlichen Marke gegen Ihre Markeneintragung Widerspruch erheben.
Anmeldestrategie entwickeln
Bevor Sie eine Marke anmelden, müssen Sie überlegen, wo Sie Markenschutz benötigen. Davon hängt ab, welche Strategie am effizientesten ist. Eine deutsche Marke schützt Sie nur in Deutschland, eine europäische Marke nur in den EU-Mitgliedstaaten. Über eine sogenannte internationale Registrierung können Sie Markenschutz in vielen Ländern der Welt erhalten.
Neben dem Wo ist auch das Wie zu klären. Ein Markenwort kann z.B. in einer bestimmten Schriftart und Farbe angemeldet werden. Auch zur Groß- und Kleinschreibung müssen Sie sich Gedanken machen. Die Marke sollte möglichst genau in der Form angemeldet werden, in der Sie sie benutzen wollen.
Anmeldung einreichen
Nachdem das Wie und Wo geklärt sind, kann die Markenanmeldung eingereicht werden. Dabei müssen die Waren und Dienstleistungen angegeben werden, für welche die Marke verwendet werden soll. Hier dürfen Sie einige Phantasie anwenden und auch solche Waren und Dienstleistungen angeben, die Sie möglicherweise zukünftig mit der Marke kennzeichnen wollen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie nach einigen Jahren eine weitere Marke anmelden müssen für die Waren und Dienstleistungen, an die Sie bei der ersten Anmeldung nicht gedacht haben.
Nach der Einreichung der Anmeldung prüft das Amt, ob die Anmeldung alle Erfordernisse für die Eintragung der Marke erfüllt. Trifft dies zu, wird die Marke eingetragen und die Eintragung veröffentlicht.
Die Markenanmeldung sollte möglichst vor der Markteinführung des gekennzeichneten Produktes erfolgen. Andernfalls kann es passieren, dass ein Dritter sich Ihre Marke eintragen lässt.
Fazit
Es ist sehr einfach eine Marke eintragen zu lassen. Damit die Markeneintragung aber auch die Anforderungen ihres Inhabers erfüllt, muss vor der Anmeldung viel beachtet werden. Neben der klugen Auswahl der eigenen Marke ist es vor allem wichtig, die Marken der anderen Marktteilnehmer zu berücksichtigen. Denn nichts ist schlimmer als die eigenen Produkte vom Markt nehmen zu müssen, weil die Markenrechte eines Konkurrenten verletzt werden. Am einfachsten ist es, sich vor der Anmeldung von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Über den Autor
Der Autor ist Patentanwalt in der Kanzlei Fuchs Patentanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main. Seine Spezialgebiete sind die Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten, insbesondere im Bereich der Pharmazie, Life Sciences und Chemie.