Im Gefolge von Kursexplosionen bei Kryptowährungen gibt es mittlerweile auch die ersten Initial Coin Offerings deutscher Emittenten. Die Rechtslage dieser neuen Finanzierungsform junger Unternehmen ist in einigen Bereichen noch ungeklärt. Schon jetzt dürfte feststehen, dass hier für Anwälte ein weiteres spannendes Betätigungsfeld entsteht. (Dies ist ein Gastbeitrag von Lightfin, der zunächst auf deren Blog erschienen...
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