GmbH-Gründung: Tipps zum Stammkapital von Gründungsexperte Christian Manthey

GmbH-Gründung: Tipps zum Stammkapital von Gründungsexperte Christian Manthey
Romolo Tavani | fotolia

Wenn ihr vorhabt, eine GmbH zu gründen, habt ihr euch bestimmt bereits mit dem Stammkapital auseinandergesetzt. Hier nochmal kurz das Wichtigste zusammengefasst: Stammkapital ist das Vermögen, mit dem eine Gesellschaft im Notfall haftet. Dank der beschränkten Haftung bei der GmbH bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter im Falle eines Haftungsschadens unberührt. Die Haftungssumme ist übrigens für jeden im Handelsregister online einsehbar.

Bar- oder Sachgründung: Darauf müsst ihr achten

Habt ihr euch für die GmbH-Gründung entschieden und euch bereits mit Stammkapital befasst, seid ihr vermutlich auch über die Möglichkeiten der Bar- und Sachgründung gestolpert. 

Bei der Bareinlage wird der zuvor festgelegte Betrag in der Regel mittels Überweisung auf das Geschäftskonto eingezahlt. Hier solltet Ihr darauf achten, dass aus dem Verwendungszweck hervorgeht, dass es sich um die Bareinlage von Gesellschafter XY für das Stammkapital der XX-GmbH handelt.

Ein Gesellschafter kann seinen Anteil am Stammkapital auch in Form einer Sacheinlage, also eines Vermögensgegenstandes aufbringen. Sacheinlagen können beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge oder ähnliche Vermögenswerte sein. Sobald ein Vermögensgegenstand als Sacheinlage in das Unternehmen eingebracht wurde, zählt dieser zum Gesellschaftsvermögen. Die Sacheinlage muss zum Zeitpunkt der Gründung einen nachweislichen Marktwert besitzen. Der Wert dieser Sacheinlage wird im sogenannten Sachgründungsbericht festgehalten und zusammen mit dem Gründungsprotokoll und dem Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister zur Überprüfung eingereicht.

Neben der reinen Bar- oder Sachgründung besteht auch die Möglichkeit, beide Varianten zu mischen. Gemäß GmbHG § 7 Abs. 2 muss jedoch mindestens ein Viertel der eingetragenen Stammeinlage des entsprechenden Gesellschafters als Bareinlage eingebracht werden.

Mit diesem Wissen über Bar- und Sacheinlage müsst ihr nun individuell für euch entscheiden, welche der drei Varianten sich am besten für euch eignet. 

Augen auf bei der Einzahlung von Stammkapital!

Das Wichtigste zuerst: Achtet darauf, dass ihr “Stammkapital” und “Stammeinlage” nicht durcheinander werft. Jeden Tag erlebe ich es, dass unsere Gründer bei firma.de diese beiden Begriffe verwechseln. Dabei besteht ein großer Unterschied zwischen „Stammkapital“ und „Stammeinlage“.

Mit Stammkapital ist immer das gesamte Kapital gemeint, welches für die Gründung einer GmbH aufgebracht wird. Die Höhe des Stammkapitals beträgt mindestens 25.000 Euro, kann aber auch (wenn gewünscht) höher ausfallen, jedoch niemals niedriger. Je nachdem, ob ihr vorhabt, eine GmbH allein zu gründen oder zusammen mit anderen Gesellschaftern, kann das Stammkapital von einem oder mehreren Gesellschaftern eingebracht werden. Die einzelnen Anteile der Gesellschafter werden dann als „Stammeinlagen“ bezeichnet. Wie hoch die Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter ausfällt, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern kann individuell festgelegt werden. Zum Beispiel kann die Stammeinlage von Gesellschafter A 10.000 Euro betragen und die von Gesellschafter B 15.000 Euro. Die Summe aller Stammeinlagen ergibt dann das Stammkapital.

Zum Zeitpunkt der Gründung der GmbH (vor der Anmeldung der Gesellschaft ins Handelsregister) müssen mindestens 50% des Stammkapitals, also 12.500 Euro, nachweislich auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Hierbei ist es unwichtig, welcher der Gesellschafter wie viel von den 12.500 Euro zum Gründungsstichtag einbringt, solange er mindestens ein Viertel von seiner individuell vereinbarten Stammeinlage auf das Geschäftskonto einzahlt.

Expertentipp von Christian:

Viele Gründer denken, dass für die Gründung einer GmbH die Einzahlung von 12.500 Euro ausreicht. Das ist zwar im Prinzip richtig, aber äußerst riskant. Denn ihr haftet immer mit dem gesamten Stammkapital (also mit mindestens 25.000 Euro), auch wenn dieses noch nicht vollständig einbezahlt ist. Solltet ihr im Falle eines Haftungsschadens das Geld nicht aufbringen können, haftet ihr mit eurem Privatvermögen.

Ist das Stammkapital noch nicht vollständig einbezahlt und es kommt zu einer Insolvenz, müssen alle Gesellschafter ihren vereinbarten Anteil am Stammkapital aufbringen, um die Haftungssumme zu decken. Kann einer der Gesellschafter seinen noch ausstehenden Anteil nicht begleichen, tritt die sogenannte Ausfallhaftung in Kraft. Diese besagt, dass die übrigen Gesellschafter den noch zu zahlenden Betrag anteilig übernehmen müssen.

Keine 25.000 Euro für eine GmbH übrig? Dann gründet doch eine UG!

Ihr könnt eine GmbH übrigens schon mit einem Euro Stammkapital gründen: die UG (haftungsbeschränkt). Daher wird sie auch als “Mini-GmbH” bezeichnet. Aber Achtung: Ihr seid gesetzlich dazu verpflichtet, finanzielle Rücklagen zu bilden. Wie hoch diese sein müssen und wie ihr eine UG (haftungsbeschränkt) einfach und schnell gründen könnt, erfahrt ihr in meinem nächsten Beitrag auf Rhein-Main Startups. Dann erkläre ich, was ihr bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) beachten müsst und wie das mit der beschränkten Haftung bei nur einem Euro Stammkapital genau funktioniert.

Über den Autor: Christian Manthey

Christian Manthey ist Gründer und CEO von firma.de, dem One-Stop-Shop für schnelle und bürokratielose Firmengründung. Als erfahrener Gründungsexperte schreibt er für Rhein-Main Startups über Themen rund um die Startup-Szene und beantwortet wichtige Fragen für Gründer und Unternehmer.

 

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