Gebrauchsmuster: günstige Alternative zum Patent?

Gebrauchsmuster: günstige Alternative zum Patent?

Es wird immer wieder gesagt, das deutsche Gebrauchsmuster biete eine kostengünstige Alternative zur Patentanmeldung und sei daher besonders für Gründer relevant. Hintergrund ist, dass Patentschutz für technische Erfindungen sehr teuer ist (siehe: hier). In diesem Beitrag soll nicht nur auf die Vorteile, sondern auch auf die Nachteile eines Gebrauchsmusters eingegangen werden.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem technische Erfindungen für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Anmeldetag geschützt werden. Das Gebrauchsmuster wird beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Die Ähnlichkeiten zwischen Gebrauchsmuster und Patent sind sehr groß. Ich gehe daher nun auf die wesentlichen Unterschiede ein.
Im Gegensatz zum Patent schützt ein Gebrauchsmuster nur Gegenstände, z.B. Maschinen, Werkzeuge, Materialien, chemische und biologische Stoffe. Es schützt keine Verfahren oder neue Verwendungen bekannter Gegenständen (Ausnahme: neue Verwendungen von Arzneistoffen). Hier ist das Gebrauchsmuster dem Patent also unterlegen. Wer ein neues Verfahren entwickelt hat, kann es nur mit dem Patent schützen.
Anders als eine Patentanmeldung wird eine Gebrauchsmusteranmeldung nicht von Amts wegen geprüft. Das Gebrauchsmuster wird also eingetragen, ohne dass geprüft wurde, ob sein Gegenstand neu und erfinderisch ist. Daher weiß der Inhaber eines Gebrauchsmusters nicht, ob die Erfindung schutzfähig ist. Die Anforderungen an die Schutzfähigkeit sind – bis auf kleine Ausnahmen – dieselben wie bei einem Patent.
Das Gebrauchsmuster wird normalerweise umgehend veröffentlicht, wenn das Patentamt keine Mängel der Anmeldung feststellt. Das bedeutet, dass die darin beschriebene Funktionsweise der Erfindung dann von jedem nachgelesen werden kann. Eine Patentanmeldung wird erst 18 Monate nach der Anmeldung veröffentlicht.

Die Abbildung zeigt eine Gebrauchsmusterschrift, die ein Arzneimittel betrifft.
Die Abbildung zeigt eine Gebrauchsmusterschrift, die ein Arzneimittel betrifft.

Was sind die wesentlichen Nachteile gegenüber einer Patentanmeldung?

Das Gebrauchsmuster hat also den klaren Nachteil, dass bestimmte Erfindungen nicht geschützt werden können und dass die Schutzdauer nur halb so lang ist wie die eines Patents. Der gravierendste Nachteil für unerfahrene Anmelder kann aber die fehlende Sachprüfung sein.
Sobald ein Gebrauchsmusterinhaber einen Wettbewerber wegen Gebrauchsmusterverletzung verklagt, wird geprüft, ob die Erfindung im Gebrauchsmuster schutzfähig ist. Ist sie es nicht, verliert der Inhaber den Rechtsstreit und muss alle Kosten (auch die der Gegenseite) tragen. Darin liegt ein großes Risiko.
Somit kann ein Gebrauchsmuster nur demjenigen empfohlen werden, der den Stand der Technik in seinem Gebiet genau kennt. Das ist bei vielen Erfindern nicht der Fall, denn der Stand der Technik umfasst viel mehr Erfindungen als die wenigen, aus denen tatsächlich Produkte geworden sind.
Es sollte außerdem berücksichtigt werden, dass ein deutsches Gebrauchsmuster nur in Deutschland Schutz entfaltet. Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes ist so ein Schutz fast immer unzureichend. Schutz für ganz Europa kann nur mit Patenten erreicht werden.

Ist ein Gebrauchsmuster wirklich günstiger als ein Patent?

Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters sind sehr gering. Es gibt Bücher, die „deutschen Patentschutz für 40 Euro“ versprechen. Wie oben erwähnt, ist Gebrauchsmusterschutz aber kein Patentschutz. Mit anderen Worten: für die geringeren Kosten bekommen Sie auch (viel) weniger!
Ferner ist das Herzstück des Gebrauchsmusters die Gebrauchsmusterschrift. Die Gebrauchsmusterschrift unterscheidet sich hinsichtlich Aufbau und Umfang nicht von einer Patentschrift. Daher sind die Kosten, die mit ihrer Erstellung verbunden sind, auch genauso groß wie bei einer Patentanmeldung.

Hat ein Gebrauchsmuster auch Vorteile?

Ja, ein Gebrauchsmuster hat auch Vorteile. Beispielsweise kann es sehr vorteilhaft sein, ein Gebrauchsmuster anzumelden, wenn anzunehmen ist, dass sehr bald Dritte die Erfindung benutzen wollen. Ein Gebrauchsmuster wird quasi sofort eingetragen und kann auch sehr schnell durchgesetzt werden.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass ein Gebrauchsmuster auch dann rechtsbeständig sein kann, wenn der Erfinder seine Erfindung bereits kurz vor der Anmeldung veröffentlicht hat. In einem solchen Fall kann ein Gebrauchsmuster die einzige Möglichkeit sein, irgendeinen Schutz für die Erfindung in Deutschland zu bekommen.

Fazit

Ein Gebrauchsmuster verleiht seinem Inhaber nur für die Gegenstände Schutz, die neu und erfinderisch sind. Damit er die Anmeldung nicht umsonst eingereicht hat, sollte der Inhaber also wissen, ob die Erfindung schutzfähig ist. Wer das nicht kann, sollte lieber ein Patent anmelden und das Patentamt eine Prüfung durchführen lassen. Wer es mit seiner Erfindung ernst meint, spart auf lange Sicht Geld, weil ein Misserfolg schnell erkennbar wird. Hier gilt also der für Startups nicht unbekannte Gedanke: fail early!
Ein Schutzrecht, das nur in Deutschland gilt, ist heute nicht mehr viel wert. Eine europäische Patentanmeldung ist zwar teurer, deckt aber auch ein riesiges Territorium ab. Der Anmelder bekommt also auch viel für sein Geld.
Es gibt also nur wenige gute Gründe, das Gebrauchsmuster einem Patent vorzuziehen, und finanzielle Gesichtspunkte sollten nicht der Grund sein. In vielen Fällen ist ein Gebrauchsmuster nur als Add-on für eine Patentanmeldung sinnvoll.
Über den Autor
Der Autor ist Patentanwalt in der Kanzlei Fuchs Patentanwälte Partnerschaft in Frankfurt am Main. Seine Spezialgebiete sind die Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern und Patenten, insbesondere im Bereich der Pharmazie, Life Sciences und Chemie.

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