Bewerbungsfrist für Hessischen Gründerpreis endet in 12 Tagen

Gründer und junge Unternehmen können ihre Unterlagen für die Bewerbung zum Hessischen Gründerpreis noch bis 20. August einreichen. Zu gewinnen gibt es für sie öffentliche Aufmerksamkeit, Unterstützung für das Geschäft, ein Profivideo und hochwertige Netzwerkkontakte.

„Ich wurde in vielen überregionalen und regionalen Zeitungen, im Radio und im Fernsehen vorgestellt, wo ich als Einzelunternehmerin sonst keine Chance gehabt hätte. Letztendlich hatte der Einzug ins Finale einen Medienwert von etwa 120.000 Euro, was einfach toll ist“, blickt Andrea Bienia zurück. Die Unternehmerin aus Südhessen war mit ihrer Nähschule „Genaehtes“ Preisträgerin beim Hessischen Gründerpreis 2015.

Nur noch wenige Tage Zeit haben junge Unternehmen, die sich in diesem Jahr um den Preis bewerben wollen und sich damit  Chancen auf ähnlich wertvolle Aufmerksamkeit sichern wollen. Es gibt keine Verlängerung der Bewerbungsfrist über den 20. August hinaus.

Zur Bewerbung

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