Eine Holding-Struktur – Interessant für Start-ups!?

Eine Holding-Struktur – Interessant für Start-ups!?
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Gastbeitrag. Für junge Existenzgründer stellt sich immer wieder die Frage, wie die Umsetzung der Geschäftsidee gesellschaftsrechtlich aufgebaut werden sollte. 
Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie die laufenden Kosten der jeweiligen Rechtsform, das Haftungs- und Insolvenzrisiko, Außendarstellung, sowie steuerliche Aspekte und Exit-Möglichkeiten eine wesentliche Rolle.      
Insbesondere für junge Start-ups ist es besonders wichtig, im Falle eines späteren Exits einen hohen Cash-Abfluss zu vermeiden, wenn der erzielte Veräußerungsgewinn für Reinvestitionen in neue Ideen zur Verfügung stehen soll.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollten junge Unternehmer die Gründung einer Holdinggesellschaft in Betracht ziehen.
Holdinggesellschaft? Ist das nicht nur was für Großkonzerne?
Das Wort „Holding“ klingt zwar erstmal nach Großkonzernen, ist aber insbesondere auch für kleine und junge Start-ups ein lohnendes und einfaches Gesellschaftsmodell. Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern stellt den Aufbau einer Gesellschaftsstruktur dar. Bestandteile einer solchen Holdingstruktur sind mindestens zwei Unternehmen, die Mutter- und die Tochtergesellschaft. Die Muttergesellschaft bezeichnet man hierbei als Holding, sie hält die Anteile an der Tochtergesellschaft.
Der entscheidende Vorteil für junge Start-ups im Falle eines späteren Exits ergibt sich aus dem Steuerrecht. Innerhalb einer Holdingstruktur werden Veräußerungsgewinne zu 95% steuerbefreit. Die verbleibenden 5% unterliegen der „üblichen“ Ertragsbesteuerung in Höhe von ca. 30%. Im Ergebnis resultiert somit im Falle eines Exits, d.h. einer Veräußerung der Tochtergesellschaft, lediglich eine effektive Steuerbelastung von ca. 1,5%. Somit stehen 98,5% des Veräußerungsgewinnes für neue Investitionen zur Verfügung.
Beispiel
Der junge Gründer A hat eine Geschäftsidee und möchten hierfür eine GmbH gründen. Im Erfolgsfall ist geplant, die GmbH an einen Investor zu veräußern. A beschließt, eine einfache Holdingstruktur aufzusetzen, um einen späteren Veräußerungsgewinn für neue Investitionen nutzen zu können.
A gründet in einem ersten Schritt zunächst eine Kapitalgesellschaft. Um den Cash-Abfluss auch hierfür möglichst gering zu halten, entscheidet er sich für die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) und gründet die A-UG. In einem zweiten Schritt wird eine weitere Kapitalgesellschaft gegründet, die A-GmbH. Gesellschafter der A-GmbH wird nun nicht A persönlich, sondern die A-UG, die nun als Holdinggesellschaft fungiert. Die Anschaffungskosten für die A-UG an der A-GmbH sollen EUR 25.000 (das einzubringende Stammkapital) betragen. 
Nach kurzer, erfolgreicher Geschäftsdauer entscheidet sich A, die Anteile an der GmbH zu einem Veräußerungspreis von EUR 500.000 an einen Investor zu veräußern. Der Veräußerungspreis fließt der Anteilseignerin der A-GmbH, der A-UG, zu. Da die A-UG als Kapitalgesellschaft lediglich 5% des Veräußerungsgewinnes versteuern muss, fallen im Ergebnis lediglich Ertragsteuern in Höhe von ca. EUR 7.000 (EUR 475.000 x 5% x 30%) an. Im Ergebnis kann A somit die A-UG mit einer Kapitalausstattung in Höhe von ca. EUR 493.000 für neue Investitionen nutzen, da die effektive Ertragsteuerbelastung trotz des erheblichen Veräußerungsgewinnes aufgrund der Holdingstruktur nur sehr gering ausfällt.
Fazit
Bereits durch das Aufsetzen einer einfachen Holdingstruktur bieten sich für junge Gründer Liquiditätsvorteile im Falle des späteren Exits. Der zusätzliche Mehraufwand einer Holdingstruktur aufgrund der erforderlichen Buchhaltung für eine weitere Gesellschaft kann sich durchaus lohnen und sollte in jedem Fall gemeinsam mit einem Steuerberater besprochen werden.
Über die Autoren: GKRW ist ein wachsendes Beratungsunternehmen mit vier Standorten im Rhein-Main-Gebiet. Wir sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater für den Mittelstand mit besonderem Augenmerk auf Start-ups und junge Unternehmen. 
GKRW digital ist eine Marke von GKRW. Neben der klassischen Form der Steuerberatung, die durch GKRW erbracht wird, bietet Ihnen GKRW digital eine vollumfänglich digitale und smarte Beratung.
 
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