Einfach und schnell gründen in 6 Schritten: Tipps zur UG-Gründung von Gründungsexperte Christian Manthey

Für Gründer mit geringem Budget ist die UG (haftungsbeschränkt) eine äußerst attraktive Option. Nicht umsonst wird die UG auch “Mini-GmbH” genannt: Sie bietet viele der Vorteile einer “richtigen” GmbH, die Gründung ist dank des geringen Stammkapitals jedoch preisgünstiger. Gerade für Neugründer ist die UG deshalb besonders zu empfehlen. Hier erfahrt ihr, wie ihr in nur 6 Schritten eure eigene UG gründet und was ihr dabei beachten müsst.

Das müsst ihr bei der UG-Gründung beachten

Die Gründung einer UG verlangt mehr als eine gute Geschäftsidee. Denn wie bei der Gründung einer GmbH steht bei der UG-Gründung vor allem eines im Vordergrund: Bürokratie. Auf euch kommt nicht nur viel Papierkram zu, sondern auch hoher organisatorischer Aufwand. Ihr müsst verschiedene Aufgaben wie die Erstellung eurer Satzung, die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Gewerbeanmeldung koordinieren. Diese Aufgaben sind mit Geduld und einem guten Zeitmanagement durchaus machbar. Alternativ könnt ihr auch eines der UG-Gründungspakete von firma.de buchen und euch von Profis schnell und sicher durch den Gründungsprozess führen lassen.

1. Entscheidet euch: Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Eine UG kann sowohl allein als auch mit mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Je nach Anzahl der Gesellschafter und Geschäftsführer und gewünschten UG-Regelungen könnt ihr entweder mit Musterprotokoll oder individueller UG-Satzung gründen. Wer besonders schnell und kostengünstig gründen möchte, dem ist das Musterprotokoll zu empfehlen. Beim Musterprotokoll sind die Notargebühren bei der späteren Beurkundung geringer. Ein Nachteil ist jedoch, dass Form und Inhalt gesetzlich festgelegt sind und nicht geändert werden können. So können nur ein Geschäftsführer und maximal drei Gesellschafter an der Gründung beteiligt sein. 

Wenn ihr diese Anzahl überschreitet, ist die UG-Gründung nur mit individueller Satzung möglich. Diese kann jederzeit geändert werden. Jede Änderung muss von einem Notar beurkundet werden. Unabhängig von der Vertragsform muss folgendes enthalten sein:

  • Name des Gesellschafters/der Gesellschafter
  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand (Tätigkeit)
  • Stammeinlage jedes Gesellschafters und daraus resultierende Geschäftsanteile

2. Stammkapital festlegen und einzahlen: Darauf müsst ihr achten

Wie ihr in meinem letzten Beitrag auf Rhein-Main Startups erfahren habt, ist das Stammkapital das Vermögen, mit dem ihr in Notfallsituationen haftet. Theoretisch muss jeder Gesellschafter, anders als bei der GmbH, nur einen Euro als Stammeinlage ins Stammkapital einer UG einbringen. In der Praxis wird oft ein höheres Stammkapital angesetzt. Dieses kann im Nachhinein erhöht oder gesenkt werden, was vom Notar beurkundet werden muss. Neben dem Stammkapital müssen die Gründungskosten berücksichtigt werden. 

Außerdem besteht bei der UG die sogenannte Thesaurierungspflicht. Das bedeutet, dass ihr jedes Jahr finanzielle Rücklagen bilden müsst. Sie betragen 25 % des Jahresgewinns. Sobald das Stammkapital durch die Rücklagen auf 25.000 Euro, das Mindestkapital einer GmbH, gestiegen ist, wird die Thesaurierungspflicht aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Umwandlung der UG in eine GmbH möglich. Für die Rücklage besteht keine zeitliche Frist. Gibt es keinen Gewinn, muss keine Rücklage gebildet werden.

3. So legt ihr Firmennamen, Geschäftszweck und Geschäftsführer fest

Im Anschluss legt ihr den Firmennamen fest. Achtet darauf, dass der Zusatz “UG (haftungsbeschränkt)” im Namen mitgeführt werden muss. Um zusätzliche Notarkosten zu vermeiden, klärt mit der für euch zuständigen IHK ab, ob ihr euren Wunschnamen verwenden könnt. Legt am besten eine Liste mit mehreren Namensoptionen an. Achtet außerdem darauf, dass die IHK selbst keine markenrechtliche Prüfung vornimmt. Auch den Geschäftszweck kann die IHK überprüfen. Er muss den Tätigkeitsbereich genau wiedergeben. 

Als nächstes müsst ihr für eure UG mindestens einen Geschäftsführer festlegen. Der Geschäftsführer muss nicht zwingend ein Gesellschafter sein. Ein solcher Fremdgeschäftsführer kann sehr nützlich sein. So könnt ihr beispielsweise einen Geschäftsführer mit langjähriger Erfahrung in eurer Branche einstellen, wenn euer Budget dies zulässt.

4. So kümmert ihr euch um Notar und Geschäftskonto

Nachdem die Vorbereitungen getroffen sind, vereinbart ihr für die Eintragung der UG einen Termin bei einem Notar. Beim Termin müssen alle Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich anwesend sein oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen. Die UG gilt als gegründet, wenn alle notwendigen Dokumente vorgelegt werden. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch erst ab der Eintragung ins Handelsregister. 

Nach der Gründung bringt ihr die beglaubigten Unterlagen bei eurer Bank vorbei, um euer Geschäftskonto zu eröffnen. Dort zahlt ihr euer im Musterprotokoll oder in der Satzung festgelegtes Stammkapital in voller Höhe ein. Den Einzahlungsbeleg schickt ihr an euren Notar. 

5. Handelsregistereintrag: Worauf ihr achten müsst

Sobald der Notar den Einzahlungsbeleg erhalten hat, wird eure UG-Gründung ans Registergericht weitergeleitet. Erst mit dem Handelsregistereintrag gilt die Haftungsbeschränkung. 

Expertentipp von Christian

Achtung: Ab jetzt können gefälschte Handelsregisterrechnungen bei euch ankommen! Da jede Änderung des Handelsregisters im Internet veröffentlicht wird, können Betrüger eure Adressen leicht ausfindig machen. Betrüger geben sich große Mühe, ihre Schreiben optisch offiziellen Handelsregisterschreiben anzupassen, verraten sich jedoch durch Namen, die ähnlich klingen wie Handelsregister oder suggerieren, dass es sich um ein offizielles Amt handelt. Ein echtes Handelsregisterschreiben kommt niemals von einem Unternehmen oder einer Privatperson, sondern von eurer zuständigen Landesjustizkasse oder Landesoberkasse. Weiterhin sind die Gebühren für den Handelsregistereintrag in bundesweiten Gebührenverzeichnissen geregelt, es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Achtet außerdem auf das Kleingedruckte: Bei gefälschten Schreiben ist der Zahlungszeitraum oft auf weniger als 14 Tage beschränkt und es werden weitere Gebühren bei Nichtzahlung angedroht. Solltet ihr euch unsicher sein, ob eure Handelsregisterrechnung echt ist, hilft das Team von firma.de euch unter der Telefonnummer 0611 – 17 207-0 gerne weiter.

6. So meldet ihr euer Gewerbe an

Der letzte Schritt zu eurer UG ist die Gewerbeanmeldung. Diese könnt ihr sowohl persönlich als auch per Post erledigen, in Berlin sogar online. Dazu füllt ihr das Formular zur Gewerbeanmeldung aus, das ihr entweder beim Gewerbeamt vor Ort oder auf dessen Webseite erhaltet. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung unterscheidet sich je nach Gemeinde und beträgt zwischen 10-60 Euro. Je nach Gewerbe müsst ihr eventuell zusätzlich eine Konzession bei den für eure Branche zuständigen Behörden beantragen. Gaststättenbetreiber benötigen beispielsweise ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis, Taxiunternehmer eine Fachkundebescheinigung von der lokalen IHK. 

Nach der Gewerbeanmeldung werdet ihr automatisch bei der IHK und beim Finanzamt angemeldet. Die Fragebögen, die ihr in den nächsten Tagen per Post erhaltet, schickt ihr ausgefüllt zurück. Jetzt könnt ihr mit eurer UG durchstarten!

Gründen und Gutes tun: Die gGmbH als gemeinnützige Alternative

Wollt ihr ein gemeinnütziges Unternehmen gründen und dieses wirtschaftlich führen, könnt ihr eine gGmbH gründen. Diese Rechtsform ist unter anderem bei Kindertagesstätten oder Kliniken sinnvoll. Welche steuerlichen Vorteile die gGmbH für gemeinnützige Unternehmen bietet und welche Bedingungen ihr bei der Gründung beachten müsst, erkläre ich euch in meinem nächsten Artikel auf Rhein-Main-Startups. Darin erfahrt ihr unter anderem, wann eine gGmbH als selbstlos gilt und welche Förderzwecke als gemeinnützig eingestuft werden.

Christian Manthey ist Gründer und CEO von firma.de, dem One-Stop-Shop für schnelles und bürokratieloses Gründen. Als erfahrener Gründungsexperte schreibt er exklusiv für Rhein-Main Startups über Themen rund um die Startup-Szene und beantwortet wichtige Fragen für Gründer und Unternehme

 

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