Damit immer genug Geld in der Tasche ist…

In der Regel eine Existenzgründung mit der Investition von Kapital einher. An erster Stelle stehen eigene finanzielle Mittel, die oftmals für die Umsetzung des Vorhabens nicht ausreichen. Nur den wenigsten Gründern ist es vergönnt, gleich mit einem Großprojekt in die Selbstständigkeit zu starten, das viel Geld in die eigene Kasse spült.
Das Startkapital und was darüber hinaus benötigt wird
Jeder Gründer startet mit einem mehr oder weniger großen Startkapital aus den eigenen Ersparnissen. Neben diesem Startkapital wird jedoch oft noch weiteres Kapital zur Umsetzung des Gründungsvorhabens benötigt. Das Gesamtkapital, das der Gründer zur Umsetzung seiner Idee braucht, wird Finanzbedarf genannt und im Businessplan dargestellt. Zum Finanzbedarf gehören u. a. alle Mittel zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Mittel für Investitionen und den Unterhalt des Büros oder der Betriebsstätte sowie Beiträge für Mitgliedschaften in der Handwerks bzw. Industrie- und Handelskammer. Ebenso fallen unter den Finanzbedarf die Ausgaben für Versicherungen, Fahrkosten, Lebenserhaltungskosten des Gründers usw.
Die meisten Existenzgründer überschauen den Finanzbedarf zu Beginn ihrer Selbstständigkeit nicht richtig und schätzen ihn in der Regel viel zu niedrig ein. Viele Gründungen scheitern an der mangelnden Finanzierung, weil entweder kein Kapital vorhanden ist oder weil falsch – zu niedrig – kalkuliert wurde. Viele unterschätzen außerdem den hohen Zeit- und Kapitalaufwand, den der Aufbau eines Unternehmens mit sich bringt. Außerdem gibt es auch Höhen und Tiefen, die zu einer Gründung in vielen Fällen einfach dazu gehören. Auch wenn keine Einnahmen generiert werden, so laufen die fixen Kosten wie Versicherungen, Miete oder die Lebenserhaltungskosten immer weiter. Gründungsexperten raten daher unbedingt einen Puffer in die Finanzplanung aufzunehmen. Solche Puffer sind durchaus üblich und können je nach Branche zwischen vier und sechs Monate umfassen. Für diesen Zeitraum muss genügend Kapital vorhanden sein, um die fixen Kosten trotz fehlender Einnahmen weiter zahlen zu können. Dieser Puffer muss durch Rücklagen aufgebaut werden und wird von Banken und Investoren positiv honoriert.
Fördermöglichkeiten nutzen
Deutschland ist eines der wenigen Länder mit umfassenden Förderprogrammen für Existenzgründer auf verschiedenen Ebenen. Zu den bekanntesten Förderprogrammen gehört der Grünungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Knapp 20 Prozent aller Existenzgründer gründen eine Existenz aus der Arbeitslosigkeit heraus. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, hat damit bereits die erste Voraussetzung für den Gründungszuschuss erfüllt. Bis vor einigen Jahren war der Gründungszuschuss noch eine Leistung, auf die jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch hatte. Mittlerweile handelt es sich noch eine Ermessensleistung der zuständigen Agentur für Arbeit. Der Rechtsanspruch besteht nicht mehr. Dennoch lohnt es sich, den Gründungszuschuss zu beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es besteht aufgrund einer Arbeitslosigkeit noch Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I.
  • Der zeitliche Umfang der Selbstständigkeit führt zur Beendigung der Arbeitslosigkeit.
  • Der Existenzgründer muss seiner Selbstständigkeit hauptberuflich nachgehen. Das heißt, er muss mehr als 15 Wochenstunden der selbständigen Tätigkeit nachgehen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit wird nicht gefördert.
  • Bei der Beantragung des Gründungszuschusses muss der Gründer die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit notwendig sind, nachgewiesen haben.

Ebenfalls nicht unwesentlich bei der Beantragung des Gründungszuschusses ist die Tragfähigkeit des Konzeptes. Das heißt, die Agentur für Arbeit fordert eine Stellungnahme einer sogenannten fachkundigen Stelle an. Das können zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerksammer, eine berufsständische Kammer, aber auch Fachverbände und Kreditinstitute etc. sein. Diese müssen die Tragfähigkeit des Konzeptes attestieren, damit man den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen kann.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt. Die erste Phase läuft sechs Monate. In dieser Zeit erhält der Existenzgründer den Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I sowie weitere 300 Euro pro Monat, die der sozialen Absicherung (Kranken- und Pflegekasse, Altersvorsorge) dienen. Die zweite Phase muss durch den Gründungszuschussempfänger beantragt werden. In der zweiten Phase erhält der Gründer nur noch 300 Euro monatlich für dessen soziale Absicherung. Um in den Genuss der zweiten Phase zu kommen, ist neben dem Antrag auch der Nachweis zu erbringen, dass der Gründer eine intensive Geschäftstätigkeit entfaltet hat und hauptberuflich unternehmerische Tätigkeiten unterstützt werden können.
Fördermittel
Für Existenzgründer gibt es auf Ebene der EU, des Bundes und der Länder eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermittel und Förderprogramme zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Mit diesen Fördermitteln und -programmen sollen unterschiedliche Zielgruppen (Frauen, Startups, Hightech- und Biotech-Startups etc.) angesprochen werden. Auch die Ausfallbürgschaften wie etwa von der Bürgschaftsbank Hessen gehören wie die Programme der staatlichen KfW zu den klassischen Förderprogrammen.
Ein ebenfalls sehr bekanntes und beliebtes Förderprogramm für Existenzgründer ist das Gründercoaching Deutschland, das auch Selbstständige bis zu fünf Jahre nach der Gründung noch nutzen können. Beim Gründercoaching Deutschland werden Existenzgründer und Selbstständige durch einen Coach unterstützt. Dabei können eine Vielzahl von Themen besprochen werden, beispielsweise Fragen zum Businessplan, Marketing, Vertrieb, Betriebswirtschaft etc. Die Coaches für das Gründercoaching finde Gründer, Selbstständige und Unternehmer auf der Beraterbörse der KfW. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten und ist bei einer Gesamthöhe von 6.000 Euro gedeckelt. Da die Mittel der EU für das Gründercoaching Ende April 2015 ausgelaufen sind, hat die KfW ab Mai 2015 ein eigenes Programm aufgelegt.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben unterdessen ergeben, dass die mit einem Gründercoaching geförderten Existenzgründungen und Unternehmen durch die Unterstützung nachweislich besserer Erfolgsaussichten auf dem Markt haben als Gründungen ohne Gründercoaching.
Neben den Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und dem Gründercoaching gibt es noch ein weiteres klassisches Fördermittel: den Gründerkredit. Die KfW stellt hier eine Vielzahl von Gründerkrediten und Fördermittel für verschiedene Zielgruppen und verschiedene Phasen der Unternehmensgründung bzw. Unternehmenskonsolidierung zur Verfügung. Beantragt werden solche Fördermittel über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, wenn man (noch) über keine Hausbank verfügt. Mit dem Gründerkredit können u. a. Investitionen für die Anschaffung von Anlagen, Maschinen und Computern, aber auch der Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen oder Firmenfahrzeugen getätigt werden. Auch die Betriebsmittel, die Geschäftsausstattung, liquide Mittel, Mieten und sogar die Personalkosten können mit einem solchen Kredit gedeckt werden. Die Konditionen für alle Fördermittel sind in der Regel sehr günstig. Wer sich für einen Gründerkredit interessiert, sollte jedoch im Vorfeld genau die Bedingungen des jeweiligen Fördermittels studieren und mögliche Vor- und Nachteile verschiedener Instrumente gegeneinander abwägen.
Versicherungen
Ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei einer Existenzgründung ist die Frage der sozialen Absicherung. Existenzgründer haben die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Versicherung. Hier sollten Existenzgründer unbedingt mehrere unterschiedliche Tarife und Anbieter miteinander vergleichen. Darüber hinaus sollte man sich dessen bewusst sein, dass einige Versicherungsbeiträge im Laufe der Zeit auch steigen können – zum Teil sehr deutlich.
Alle weiteren Versicherungen, die es gibt, sind für Existenzgründer und Selbstständige freiwilliger Natur. Einige Versicherungen wie eine Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind durchaus sehr sinnvoll und empfehlenswert. Andere Versicherungen dagegen sind nicht unbedingt notwendig. Gründer und Selbstständige sollten hier genau prüfen, welche Versicherungen wirklich benötigt werden und welche nicht. Die Entscheidung ist durchaus branchenabhängig, da es Branchen mit höheren Risiken gibt, die durch die entsprechenden Versicherungen abgedeckt werden sollten.
Rechtsformen und rechtliche Rahmenbedingungen
Der Gesetzgeber gibt Existenzgründern die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Gesellschaftsformen auszuwählen. Einige davon können weitere Kosten verursachen, viele Verträge erfordern und den Gang zum Notar notwendig machen. Kapitalgesellschaften wie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) müssen nicht nur vom Notar beglaubigt, sondern auch im Handelsregister eingetragen werden. Ebenfalls entscheidend für die Wahl der Rechtsform sind die anfallenden Steuern, die je nach Unternehmensform unterschiedlich ausfallen kann. Auch hier lohnt sich vorher zu informieren und die Gesellschaftsformen zu prüfen, ob sie zum Gründungsvorhaben und zum Gründer passt. Vor dem Hintergrund des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen Unternehmen, mit einem maximalen Umsatz von 17.500 Euro im Vorjahr, keine Umsatzsteuer zahlen (sogenannte Kleinstunternehmerregelung).
Einen ersten Überblick kann man sich ganz leicht im Internet verschaffen. Hier gibt es eine Vielzahl von Vertragsvorlagen, die Existenzgründer in der Anfangszeit für sich nutzen können. Allerdings ist es ratsam, im weiteren Verlauf der Selbstständigkeit die entsprechenden Vorlagen und Formulare individuell auf das eigene Unternehmen anzupassen. Auch Musterbriefe und Rechnungsvorlagen sollten möglichst bald auf das eigene Unternehmen umformuliert werden.
Die jeweiligen Meldepflichten sollten bei allen Gesellschaftsformen, unabhängig davon für welche man sich entschieden hat, unbedingt eingehalten werden, auch wenn man sich erst nur nebenberuflich selbstständig macht. Ein Verstoß gegen die Meldepflichten zieht Buß- und Ordnungsgelder nach sich, die vor allem in der Anfangszeit sehr schmerzlich sind. Zu den wichtigsten Meldepflichten gehören die Meldung gegenüber dem Finanzamt über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und der Antrag auf Erteilung einer Steuernummer. Andernfalls kann man keine Rechnungen erstellen.
Neben den gesetzlichen Meldepflichten bei den Behörden, sind je nach Gesellschaftsform und Betätigungsfeld noch weitere Anmeldungen und Genehmigungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit notwendig. Manche Tätigkeiten setzen eine bestimmte Qualifikation voraus und müssen entsprechend nachgewiesen werden. In anderen Bereichen müssen sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit vorgewiesen werden. Je nach Branche muss man sich hier an das Gesundheits-, Gewerbe- und/oder Bauamt wenden. Weiterhin werden in einigen Bereichen Sachkundeprüfungen und/oder Nachweise über die Unterrichtung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer verlangt. Auch hier gilt es sich vorab ausführlich zu informieren, damit der Start in die Existenzgründung reibungslos klappt.
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