Bürgschaften für Existenzgründungen

Die wenigsten Gründer und Selbstständige starten mit einem so hohen Eigenkapitalanteil, dass sie auf Fremdkapital nicht angewiesen sind bzw. zu günstigen Konditionen erhalten könnten. Wer nicht über genügend Eigenkapital verfügt, wendet sich oftmals an die Hausbank für einen entsprechenden Kredit. Um jedoch das dringend benötigte Kapital zu erhalten, verlangen viele Banken Sicherheiten und/oder Bürgschaften. Doch die wenigsten können am Anfang ihrer Selbstständigkeit die notwendigen Kredite für ihre Investitionen in ausreichender Höhe absichern. Die mangelnde Finanzierung ist einer der Hauptgründe, warum Existenzgründungen in Deutschland scheitern. Wer nicht über (ausreichende) Sicherheiten verfügt, kann sich beispielsweise an eine Bürgschaftsbank wie die Bürgschaftsbank Hessen wenden. Die Bürgschaftsbanken machen mit ihren Ausfallbürgschaften viele Gründungen erst überhaupt möglich und Gründer nun mit einem starken Partner im Rücken an die dringend benötigten Kredite kommen.
Bürgschaftsbanken für den Mittelstand
Bei den Bürgschaftsbanken in Deutschland handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstands. Bürgschaftsbanken gibt es in fast allen Bundesländern. Sie arbeiten seit vielen Jahrzehnten erfolgreich an der Seite der heimischen Wirtschaft. Die Aufgabe der Bürgschaftsbanken ist es, die Absicherung von Krediten für kleine und mittelständische Unternehmen durch entsprechende Ausfallbürgschaften abzusichern. Darüber hinaus haben es sich die Bürgschaftsbanken außerdem zur Aufgabe gemacht, auch Existenzgründungen mit Bürgschaften abzusichern.
Ausfallbürgschaften einer Bürgschaftsbank werden bei allen Kreditinstituten sehr gerne gesehen. Sie werden als vollwertige Sicherheit für einen Kredit anerkannt. Das hat vielerlei Gründe. Zum einen prüfen die Experten der Bürgschaftsbank das Projekt vor Zusage einer Bürgschaft sehr genau, so dass die Hausbank zumindest bei einem Teil ihrer Arbeit erleichtert wird. Zum anderen verfügen die Bürgschaftsbanken über öffentliche Rückbürgschaften des jeweiligen Bundeslandes. Durch diese Absicherung können Kreditinstitute darauf vertrauen, dass sie im Falle eines Kreditausfalls das Darlehen in Höhe der Bürgschaft auf jeden Fall erhalten werden.
Bürgschaften für Existenzgründungen
Die Absicherungen von Existenzgründungen ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Aufgabenfeld der Bürgschaftsbanken geworden. Die maximale Höhe einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen beträgt derzeit 1,25 Millionen Euro. Erfahrungsgemäß kommen die meisten Gründer mit einer weitaus geringeren Absicherung ihres Vorhabens aus. Voraussetzung für eine Bürgschaft ist ein tragfähiges Konzept. Dieses wird in Form eines Businessplans zusammen mit dem Antrag auf eine Bürgschaft bei der jeweiligen Bürgschaftsbank eingereicht. Die Bürgschaftsbank Hessen hält eine große Anzahl von Beratern und Experten bereit, die den Businessplan auf seine Tragfähigkeit hin prüfen. Erst wenn das Konzept die Berater überzeugt, steht der gewünschten Bürgschaft nichts mehr entgegen.
Mit der Bürgschaftszusage in der Tasche wendet sich der Existenzgründer dann an seine Hausbank und beantragt den gewünschten Kredit. Mit der Bürgschaft tritt für das Kreditinstitut faktisch die Bonität der Bürgschaftsbank an die Stelle der Bonität des Existenzgründers. Dadurch kann der Gründer mitunter sehr viel Zinsen sparen, da die Kreditwürdigkeit der Bürgschaftsbank in der Regel wesentlich besser ausfällt als die des Gründers.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Die Bürgschaftsbank Hessen ist in ihrer langjährigen Geschichte immer neue und innovative Wege im Bereich der Förderungen gegangen. Mit der Initiative „Bürgschaft ohne Bank“ wendet sich die Bürgschaftsbank direkt an Existenzgründer ohne Hausbank. Das heißt, auch Gründer ohne bisherige Hausbank haben seitdem die Möglichkeit, direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen eine Bürgschaft zu beantragen. Normalerweise wird der Antrag auf eine Ausfallbürgschaft im Rahmen der Kreditbeantragung über die Hausbank gestellt. Mit der Initiative „Bürgschaft ohne Bank“ ist dieser Schritt nicht mehr zwingend erforderlich. Ist die Bürgschaftsbank von der Tragfähigkeit und den Erfolgsaussichten überzeugt, erteilt sie die gewünschten Sicherheiten. Aber nicht nur Existenzgründer können diesen Schritt gehen, sondern auch bereits bestehende Unternehmen können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Interessant zu wissen ist auch, dass die Betriebsübernahme in diesem Zusammenhang ebenfalls abgesichert wird.
Das neueste Produkt der Bürgschaftsbank Hessen ist seit 2014 die Express-Bürgschaft. Die Express-Bürgschaft richtet sich an bestehende Unternehmen und Freiberufler aus ganz Hessen, um ihnen den Zugang zu kleinteiligen Krediten ihrer Hausbank wesentlich zu erleichtern. Die Express-Bürgschaften können für Neukredite bis zu 150.000 Euro beantragt werden. Die Quote der Ausfallbürgschaft beträgt 60 Prozent (maximal 90.000 Euro). Die Besonderheit der Express-Bürgschaft ist die sehr kurze Dauer bis zur Zu- oder Absage. Wie der Name bereits vermuten lässt, werden die online-basierten Anträge weitgehend automatisiert verarbeitet, so dass eine Reaktion bereits innerhalb von 24 Stunden, höchstens aber bis zu drei Tagen erfolgt. Um die Zusage für eine Express-Bürgschaft zu erhalten, müssen die Antragsteller lediglich fünf Kriterien erfüllen. Die Einreichung von Businessplänen oder Stellungnahmen von Kammern oder Verbänden ist dagegen nicht notwendig. Daher sind Express-Bürgschaften wesentlich einfach, schneller und unbürokratischer als andere Formen der Bürgschaft.
Sollte es keine Zusage für eine Express-Bürgschaft geben, ist das Verfahren nicht zwangsläufig beendet. Der Antrag wird in diesem Fall in das klassische Hausbankverfahren übergleitet. Das heißt, auch wenn nicht aus der Express-Bürgschaft wird, kann die Bürgschaftsbank Hessen trotzdem eine klassische Ausfallbürgschaft gewähren.
Weitere Infos:
Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Abraham-Lincoln-Straße 38–42
65189 Wiesbaden
Postfach 37 07
65027 Wiesbaden
Tel.: (0611) 150 70
Fax: (0611) 150 72 2
E-Mail: info(at)bb-h.de

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